Wichtige Hinweise für Jugendliche
- Plane genügend Zeit ein, um die Jobadresse mit dem Bus oder Velo zu finden und erscheine pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt beim Jobanbieter. Die Adresse mit Karte kannst Du auf http://www.mapsearch.ch/ im Internet nachschauen und ausdrucken.
- Falls du dich verspätest oder nicht kommen kannst, ruf kurz an, sonst verärgerst du den Jobanbieter, der vielleicht keine Jobs mehr an Jugendliche anbieten wird.
- Wenn du den Job gut machst, solltest du den vollen Lohn bekommen. Eventuell bekommst du wieder einen Job beim gleichen Jobanbieter. Frag nach.
- • Wenn dich der Jobanbieter nicht gut behandelt oder du irgendetwas an dem Job seltsam findest, melde es dem Jugendbüro March per Telefon 077 404 35 58 oder per Mail isabelle.lenggenhager(at)jbmarch.ch.
- Du darfst erst ab 13 Jahren Sackgeldjobs machen und musst über deine Eltern versichert sein. Sie wissen Bescheid.
- Du darfst gesetzlich während der Schulzeit nicht mehr als 3 Stunden täglich und total 9 Stunden in der gesamten Woche arbeiten.